Hausverlosung die zweite

Nachdem der deutsche Hausverlosungspionier mit seiner Aktion an der bayrischen Justiz gescheitert ist will er jetzt einen Neustart seiner Hausverlosung angehen.

Beim Verwaltungsgericht München hatte seine Klage gegen das Verbot keinen Erfolg gebracht und aufgrund des hohen Streitwerts sah Volker Stiny von einem weiteren Vorgehen ab. Da einige Anwälte seine Hausverlosung jedoch als rechtlich korrekt ansehen will er nun einen zweiten, rechtlich sicheren Anlauf starten. Sollte dies glücken könnte er den Weg für viele weitere Hausverlosungen ebnen.

Rechtsanwalt Martin Arendts erklärt hier warum die Hausverlosung unter www.winyourhome.de rechtens ist.