Hausverlosung? Schnee von Gestern – Jetzt gibt es die Hotelverlosung

Die geplanten Hausverlosungen in Deutschland sorgten für reges Medieninteresse und ein schnelles Verbot in der Bundesrepublik, sollte doch das Glücksspielmonopol und die damit verbundenen Milliardeneinnahmen auf keinen Fall gefährdet werden. In nahezu allen anderen Ländern kräht danach mittlerweile kein Hahn mehr nach einer Hausverlosung, im Gegenteil: das verlosen von Häusern, Autos und anderer hochwertiger Dinge gehört zum Alltag.

Nun gibt es wieder etwas neues zu berichten – die Hotelverlosung. Für schlappe 99,- € gibt es in Österreich die Gelegenheit ein ganzes Hotel zu gewinnen. Der Traum der Selbstständigkeit für 99,- €, ein Hotel in Österreich läuft ja quasi von alleine. Also alles wunderbar, oder?

Es stellen sich natürlich gewisse Fragen die vom Anbieter nicht beantwortet werden, welche Zahlen hat das Unternehmen in den letzten Jahren gebracht? Wie ist der Ruf? Kann (oder muss ich sogar) das Personal übernehmen? Warum wird das Hotel nicht auf konservativen Weg verkauft? Hinzu kommt derzeit noch die Frage ob die Verlosung eines Unternehmens rechtens ist bzw wie diese Veranstaltung bewertet wird. Der Anbieter schreibt das der Gewinner das Hotel verpachten kann und zwar an einen bereits bestehenden Pächter. Ob das im Gewinnfall wirklich so funktioniert bleibt jedoch fraglich, da dieser Pächter quasi auf gut Glück nach Ende der Verlosung entweder ohne Hotel da steht oder einen unlukrativen Vertrag vorgelegt bekommt. Je nach Gewinner also auch ein Glücksspiel.

Nicht zu verachten sind auch die Kosten die im Gewinnfall auf den Glücklichen Neuhotelier warten, so ein Haus will schließlich unterhalten sein. Sollte der Pachtvertrag nicht zustande kommen steht man also im schlimmsten Fall vor der Aufgabe ein komplettes Unternehmen in Österreich aufzubauen. Inklusive Personal, Lieferanten, Werbung und allen rechtlichen Dingen. Für die Zeit zwischen Gewinn und Start der Unternehmung entstehen in jedem Fall Kosten, sofern man nicht den Verfall der Immobilie in Kauf nehmen möchte.

Wer also keine Ahnung vom Gastgewerbe hat und nicht über entsprechende Gelder verfügt um überhaupt eine Chance auf einen erfolgreichen Unternehmensaufbau hat sollte sich mindestens zweimal überlegen ein solches Los zu erwerben.

Da die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist besteht die Möglichkeit sich bei einer Teilnahme via Internet aus Deutschland strafbar zu machen. Also, bitte genau aufpassen und die Entwicklung abwarten.

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