Zalando vs Calando

Ich bin nun wirklich kein Freund des Schuh-Onlinehändlers Zalando, die Werbung nervt mich und aufgrund der Schuhsucht meiner Freundin habe ich eh ein grundsätzliches Problem mit Schuhverkäufern aller Art. Was aber im Moment zwischen Zalando und Calando abgeht ist leider ein Beispiel das im Deutschen Recht etwas nicht stimmt/zu stimmen scheint. Aber gut, beginnen wir am Anfang.

Der Name Zalando wurde 2008 angemeldet und seitdem baut man dort mit beachtlichem Aufwand eine Marke auf. Auch wenn nicht jeder Marketingversuch von Zalando sonderlich gelungen war kann sich jeder an 3 Fingern abzählen das man bei Zalando keine kleinen Brötchen bäckt. Nun ist dort also in den vergangenen beiden Jahren etwas gewachsen das durchaus die Perspektive hat ordentlich Geld in die Kasse zu spülen. Und wie das eben immer so ist, mit dem Erfolg kommen Neid und Missgunst.

para klein Zalando vs CalandoOder eben ein Kläger, in diesem Fall Calando.com (nein, das verlinke ich nicht). Da sich die Geschäftsfelder angeblich überschreiten fordern die Betreiber von Calando die Einstellung des Geschäftsbetriebs unter dem Namen Zalando, es bestehe eine erhebliche Verwechslungsgefahr. Nun könnte man das auf dem ersten Blick sogar als sinnig erachten, betrachtet man aber den Fall beginnt man mit dem großen Kopfschütteln. Denn Calando verkauft keine Schuhe, nein es wird lediglich auf der Website von einer Art Vorteils-Club geschrieben. Etwas ähnliches bietet Zalando in der Zalando-Lounge an, allerdings wirklich nur bestenfalls ähnlich. Während es sich bei letzteren um einen Shoppingclub handelt spricht man bei Calando von Premium- und Businessvorteilen und VIP-Service. Was auch immer man sich nun darunter vorstellen mag, ich persönlich kann da praktisch keinerlei Überschneidungen erkennen.

Die wahre Intention der Kläger wird beim Angebot einer außergerichtlichen Einigung ersichtlich. Wie welt.de berichtet sei man bei Calando gegen eine Zahlung von 250.000 Euro (einmalig) und einem jährlichen Betrag von 50.000 Euro bereit über die Verwechslungsgefahr “hinwegzusehen”. Klingt für mich wenig nach ernsthafter Angst vor Verwechslungen.

Betrachtet man nun einfach nur die Websites der beiden Kontrahenten wird recht schnell klar das Welten zwischen den Beiden liegen. Selbst mit ganz simplen Tools lässt sich der (fast) unendliche Vorsprung von Zalando gegenüber des Klägers erkennen.

Es ist wirklich schade das sich die Justiz mit solchen Dingen beschäftigen muss, schließlich steht hier eigentlich kein sinnvoller Interessenskonflikt an. Aber offenbar werden wir uns noch viele Jahre mit solchen Dingen im Web beschäftigen müssen, schade eigentlich.