Impressumspflicht auf Social Media Präsenzen

Nun ist es also offiziell: Die Deutsche Rechtssprechung wirft den Social Media Aktivitäten in der BRD ansässiger Unternehmen einen weiteren Stock in die Speichen. Das Landgericht Aschaffenburg hat mit Urteil vom 19.08.2011 bestätigt (Az: 2 HK O 54/11) dass es nicht ausreicht unter dem Reiter “Info” auf der Fanpage einen Link auf die eigene Website, die natürlich ein Impressum vorhält, zu setzen. Vielmehr müsse auf jedem, auch Social Media, Angebot ein leicht erkenn- und erreichbares Impressum verfügbar sein. Wer nun keinen Profi an der Hand hat wird ernsthafte Probleme bekommen (können), denn auch die Bezeichnung “Info” des Reiters ist offenbar schon irreführend und ein darin enthaltenes Impressum damit abmahnfähig. Herzlichen Glückwunsch. Wer dennoch auf seine Website verlinkt muss erstens direkt auf die Impressumsseite linken und zudem noch angeben für welches “Telemedium” dieses Impressum gilt. Soll heißen dort muss dann explizit stehen dass das Impressum sowohl für die Website unter …. (alle möglichen Domains die man so hat) und für Facebook, Twitter und was man eben noch so betreibt gilt.

Damit wären wir nämlich auch schon beim größten Problemkind: Twitter. Es ist schlichtweg unmöglich auf Twitter ein ausreichendes Impressum darzustellen. Ergo bleibt nur der Link – der muss natürlich Impressum heißen und dort muss wiederum genau stehen dass es auch für Twitter gilt.

Einen ausführlichen Kommentar findet man bei IT-Rechts-Praxis: Klick Klick. Mein Text versteht sich natürlich nicht als rechtsberatung und ich empfehle auch jedem Unternehmer sich anwaltlich beraten zu lassen!

Aber mal ehrlich: Beschleicht nur mich das Gefühl dass dort Richter entscheiden die Twitter, Facebook und Co nur aus dem Fernsehen kennen? Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb sind natürlich wichtig, trotzdem sollte man sich doch an die Gegebenheiten der jeweiligen Plattform halten können. Und das bitte auch möglichst einfach, denn sonst ist der Wettbewerb auch nicht mehr gegeben, können sich nur noch Unternehmen mit potenten Rechtsmittelbudgets Ausflüge ins Web leisten.